Dürfen Unternehmen Mitarbeiter überwachen?
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Überwachungssoftware – ein anhaltender Trend
Überwachungssoftware ist fast so alt wie das Internet. Sie wird eingesetzt, um das Kaufverhalten potenzieller Kunden einzuschätzen, Cybersecurity zu gewährleisten oder Firmen- und Militärgeheimnisse auszukundschaften.
Spyware und Stalkerware
Während Cyberkriminelle mit Spyware zugange sind, wird die sogenannte Stalkerware zunehmend beliebter. Dabei handelt es sich um Software, mithilfe derer sich die Computer- und Handynutzung von Privatpersonen überwachen und zum Beispiel Aufenthaltsstandorte nachverfolgt werden können. Sinnvoll und größtenteils legal ist das, wenn Erziehungsberechtigte das Online-Verhalten ihrer Kinder (beispielsweise in sozialen Netzwerken) überwachen. Kinder sind im Netz oft Cybermobbing oder Grooming ausgesetzt. Außerdem schwirren im Internet viele Inhalte herum, die sie nachhaltig verstören können. Die Überwachung der eigenen Kinder sollte nicht das erste Mittel der Wahl sein, kann aber einen guten Zweck zum Schutz Minderjähriger erfüllen.
Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Männer oder Frauen ihren Partner überwachen. Das ist nicht nur ein eindeutiges Indiz für eine toxische Beziehung, sondern auch ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte und damit ein Straftatbestand. Laut einem Bericht auf avast.com aus dem Jahr 2023 stieg der Gebrauch von Stalkerware in Deutschland zwischen 2020 und 2023 um 575 Prozent.
Bossware
Wollen Arbeitgeber auf digitalem Wege ihre Mitarbeiter überwachen, kommt sogenannte Bossware zum Einsatz. Dabei handelt es sich um Tools, die teilweise direkt auf die Mitarbeiterüberwachung zugeschnitten sind. Verbreitet ist diese Software vor allem in Ländern, in denen es eher laxe Datenschutzbestimmungen gibt.
Kann der Arbeitgeber den Laptop überwachen?
An diese Überwachungssoftware zu gelangen ist nicht besonders schwer. Oft kann sie legal erworben oder unkompliziert von einem Server im Ausland heruntergeladen werden.
Da in der Regel der Arbeitgeber Zugang zu Firmenhardware hat, ist eine Überwachung von Handys und Notebooks ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen. Zu bedenken sind allerdings auch ethische und juristische Aspekte. Nur weil ein Arbeitgeber Mitarbeiter-Laptops und Handys überwachen kann, heißt das nicht, dass er es auch darf.
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Welche Überwachungssoftware für Mitarbeiter gibt es?
Bei der Überwachung von Mitarbeitern sind dem Arbeitgeber nahezu keine technischen Grenzen gesetzt. Zum Einsatz kommt unter anderem folgende Bossware:
- Computer überwachen mittels Keylogger
Keylogging ist eine Technik, bei der spezielle Software eingesetzt wird, um Tastatureingaben auf einem Computer zu überwachen. Keylogging-Software wird oft genutzt, um die Kontrolle der Mitarbeiter zu gewährleisten, indem sie alle eingegebenen Daten protokolliert. Dabei kann es sich um Passwörter, E-Mails oder andere sensible Informationen handeln. - Videoüberwachung
Eine weit verbreitete Methode zur ständigen Kontrolle am Arbeitsplatz ist der Einsatz von Videokameras, die das Verhalten der Mitarbeiter aufzeichnen. Für Arbeitgeber bietet diese Form der Arbeitsplatz-Überwachung eine schnelle Möglichkeit, bei Bedarf klare Beweise zu erhalten. Besonders in der heutigen Zeit, in der viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, spielen eingebaute Kameras in Computern und Laptops eine Rolle. Technisch gesehen können diese aktiviert werden, ohne dass die überwachten Personen dies bemerken, was die Überwachung der Mitarbeiter im Homeoffice erleichtert. - Telefonische Überwachung
Die Überwachung von Mitarbeitern kann auch durch den Einsatz von Überwachungssoftware erfolgen, die speziell entwickelt wurde, um Telefone oder Handys zu überwachen. Diese ermöglicht es Arbeitgebern, Telefongespräche mitzuhören, indem sie sowohl Metadaten wie Anrufzeiten und -dauer erfassen als auch in bestimmten Fällen Gesprächsinhalte aufzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass Telefongespräche grundsätzlich vertraulich sind und eine Audioüberwachung ohne Zustimmung sämtlicher Gesprächsteilnehmer rechtlich problematisch ist. Häufig wird solche Software in Callcentern eingesetzt, um die Einhaltung von Standards zu prüfen und die Gesprächsqualität zu verbessern. Sie lässt sich auch zur Kontrolle der Mitarbeiter einsetzen. - GPS-Überwachung
Eine zusätzliche Möglichkeit, um Mitarbeiter zu überwachen, ist das Tracking mittels GPS (Global Positioning System). Diese Technik ermöglicht es, die genaue Position von Personen oder Gegenständen auf der Erdoberfläche zu ermitteln. Häufig wird GPS in Fahrzeugen eingesetzt, die im Außendienst verwendet werden, wie etwa in Lastwagen von Transportunternehmen. Dadurch können Unternehmen nicht nur den aktuellen Standort eines Fahrzeugs feststellen, sondern auch die gesamte Route nachvollziehen, was zur besseren Kontrolle der Mitarbeiter beiträgt. Eingesetzt wird diese Überwachungssoftware auch bei Lieferdiensten, um den Kunden gegenüber eine möglichst große Transparenz über den Fortlauf ihrer Bestellung zu gewährleisten.
Warum Arbeitgeber Mitarbeiter überwachen
Eine der Hauptmotivationen ist die Sicherstellung der Produktivität. Durch die Möglichkeit, Computer zu überwachen, können Unternehmen gewährleisten, dass Aufgaben effizient erledigt werden, sowohl im Büro als auch bei der Überwachung der Mitarbeiter im Homeoffice. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Arbeitszeit auch tatsächlich für berufliche Aufgaben genutzt wird.
Sicherheit und Fairness durch Mitarbeiterüberwachung
Die Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz hilft zudem, Sicherheitsrisiken zu identifizieren und Unternehmensrichtlinien einzuhalten. Ein weiteres Ziel der Überwachung ist es, Fälle von “krank feiern” zu reduzieren, also das Vortäuschen von Krankheit zur ungerechtfertigten Abwesenheit. Dies fördert Fairness und ein gerechteres Betriebsklima, indem alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.
Durch gezielte Arbeitsplatz-Überwachung wird auch die Ressourcennutzung optimiert und das Risiko von Datenverlusten minimiert.
Die Hauptgründe für eine digitale Kontrolle der Mitarbeiter sind demnach:
- Produktivitätssteigerung
- Sicherheit durch Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz
- Fairness und Betriebsklima bewahren
- Reduzierung von „krank feiern“
- Einhaltung von Richtlinien durch Arbeitsplatz-Überwachung
- Optimierung der Ressourcennutzung im Homeoffice
Ist es erlaubt, Mitarbeiter zu überwachen?
Das Überwachen von Mitarbeitern ist nicht uneingeschränkt möglich oder erlaubt. Arbeitgeber müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Wichtige Aspekte sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Angestellten. Besondere Bedeutung hat das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das klare Regeln für die Mitarbeiterüberwachung setzt. Bei der Kontrolle am Arbeitsplatz müssen die persönlichen Rechte der Mitarbeiter, die Mitbestimmung des Betriebsrats sowie der Datenschutz beachtet werden.
Keine ständige Arbeitsplatz-Überwachung
Es darf keine ständige Arbeitsplatz-Überwachung stattfinden - etwa durch Kameras oder Mikrofone, durch Keylogging oder automatische Screenshots - es sei denn, es liegt ein begründeter Verdacht auf Fehlverhalten vor. So darf beispielsweise u.U. im Zuge der Überwachung der Mitarbeiter im Homeoffice der Browserverlauf kontrolliert werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter in seiner Arbeitszeit privat im Internet surft.
Auch die Überwachung von Handys bedarf triftiger Gründe und muss verhältnismäßig sein. In Unternehmen mit einem Betriebsrat ist dieser gemäß § 87 BetrVG an Entscheidungen zur Mitarbeiterüberwachung zu beteiligen und zu informieren. Es ist zwingend zu verhindern, dass Überwachung als Schikane wirkt oder Mitarbeiter unter ständigen Druck setzt.
Dürfen Arbeitgeber private Geräte überwachen?
Die Frage, ob Arbeitgeber private Geräte überwachen dürfen, ist rechtlich komplex. Grundsätzlich ist die Nutzung von Computer Überwachungssoftware zur ständigen Kontrolle am Arbeitsplatz auf Firmenrechnern erlaubt, jedoch nicht uneingeschränkt auf privaten Geräten der Mitarbeiter. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Mitarbeiter ist die Überwachung privater Computer und Smartphones in der Regel unzulässig. Mitarbeiter-Überwachung mittels Software muss den Datenschutzgesetzen entsprechen und bedarf klarer Richtlinien und Einwilligungen.
Ist das Tracken von Mitarbeitern erlaubt?
Diese Form der Kontrolle der Mitarbeiter ist grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder andere rechtliche Bestimmungen verstößt. Laut Gesetz gelten Informationen über den Standort von Personen, die ein Bewegungsprofil offenbaren können, als schutzbedürftige personenbezogene Daten. Arbeitgeber müssen daher sorgfältig abwägen, ob der Einsatz solcher Technik verhältnismäßig ist und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter respektiert werden. Mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter ist die GPS-Überwachung erlaubt, jedoch dürfen dabei nur die streckenbezogenen Daten erhoben werden, während technische Details wie Fahrzeiten oder Geschwindigkeiten nicht erfasst werden dürfen.
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PC-Überwachung am Arbeitsplatze erkennen
Die Erkennung von PC-Überwachung am Arbeitsplatz kann eine Herausforderung sein, besonders wenn Bossware oder andere Überwachungssoftware diskret im Hintergrund läuft. Mitarbeiter sollten auf bestimmte Anzeichen achten, die darauf hindeuten, dass Arbeitgeber ihren Computer überwachen könnten. Einige Hinweise sind:
- Verlangsamung des Systems
Eine plötzliche Reduzierung der PC-Leistung kann auf Überwachungssoftware hindeuten. - Ungewohnte Pop-ups oder Programme
Unerwartete Fenster oder Anwendungen, die eigenständig starten, könnten ein Zeichen sein. - Unregelmäßige Netzwerkaktivität
Oft wird zusätzliche Netzwerkbandbreite verbraucht, wenn Überwachungsprogramme Daten hochladen.
Mitarbeiter sollten mit ihrem IT-Team und dem Betriebsrat sprechen, wenn sie vermuten, dass eine unautorisierte Überwachung stattfindet. In vielen Fällen ist es bei transparenter Kommunikation möglich, mehr über die Überwachungspolitik des Unternehmens zu erfahren.
Welche Mitarbeiterüberwachung ist erlaubt?
Grundsätzlich erlaubt ist die Erfassung von Arbeitszeiten. Auch die Kontrolle des Fortlaufs einzelner Prozesse in der Produktfertigung oder bei der Bearbeitung von Projekten ist in der Regel kein Problem. Dies geschieht zum Beispiel durch Ticketing-Systeme wie DevOps in Microsoft Azure oder durch sonstige ERP Software. Diese Überwachungssoftware hilft dabei, die Ressourcennutzung zu optimieren und Schwachstellen in der Arbeitsroutine zu identifizieren.
Erlaubte visuelle Überwachung von Mitarbeitern
Die Überwachung von Mitarbeitern in öffentlich zugänglichen Bereichen eines Unternehmens, wie zum Beispiel in Geschäften mit Kundenkontakt, ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Arbeitgeber dürfen diese Bereiche mittels Videoüberwachung kontrollieren, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine weniger intrusive Methode zur Verhinderung oder Aufklärung von Fehlverhalten zur Verfügung steht. So kann beispielsweise im Einzelhandel die Kontrolle der Mitarbeiter und der Schutz vor Diebstahl durch sichtbare Kameras gerechtfertigt sein. Diese Überwachung darf lediglich visuell erfolgen. Tonaufnahmen sind nicht zulässig. Zudem müssen Arbeitgeber durch entsprechende Beschilderung deutlich machen, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Heimliche Überwachungen mit versteckten Kameras sind grundsätzlich untersagt, da sie die Persönlichkeitsrechte massiv verletzen würden.
Mitarbeiter überwachen mittels Absprache
Radikalere Methoden zur Überwachung von Mitarbeitern (wie Keylogging oder heimliche Video-Aufnahmen) sind nur dann juristisch durchzusetzen, wenn dadurch Straftaten oder schwere Verstöße gegen die Regulierungen des Arbeitsvertrags aufgedeckt werden können. Eine rechtlich vertretbare Methode der Mitarbeiterüberwachung besteht darin, das Einverständnis der Mitarbeiter einzuholen. Zum Beispiel durch schriftliche Vereinbarungen oder entsprechender Vertragsklauseln.
Es sollte hierbei allerdings genau festgelegt werden, welche Methoden eingesetzt werden, um die Mitarbeiter zu überwachen. Aus ethischer Sicht stellt sich bei dieser Vorgehensweise die Frage, inwieweit sich die Mitarbeiter genötigt sehen, eine solche Praxis zu akzeptieren, um ihre Anstellung im Unternehmen nicht zu gefährden.